Alle Sammlungsgegenstände sind in rechtlicher Hinsicht Eigentum unserer Kinder Martin und Maximilian.
Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erhalt des Kulturgutes,
erfolgen ehrenamtlich und dienen keinen gewerblichen Zwecken.
In der Gegenwart – Kulturgut – aus der Vergangenheit – für die Zukunft bewahren
Alle Sammlungsgegenstände sind in rechtlicher Hinsicht Eigentum unserer Kinder Martin und Maximilian.
Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erhalt des Kulturgutes,
erfolgen ehrenamtlich und dienen keinen gewerblichen Zwecken.